Informationen für den Beitritt
zum Reit-, Fahr- und Zuchtverein 1949 Spöck e.V. :
 
Laut Satzung des Vereins können alle
Reit- und Pferdesport liebenden Personen Mitglied
des Reit-, Fahr- und Zuchtvereins 1949 Spöck e.V. werden.
 
Der Aufnahmeantrag ist in schriftlicher Form
beim 1. Vorsitzenden (oder Schriftführer)
zu beantragen. Der Vorstand bzw. der
Verwaltungsrat entscheidet über die Anträge.
 
Mit der Aufnahme in den Verein verpflichtet
sich der Bewerber, die für den Verein
geltende Satzung und die Benutzerordnung
einzuhalten und zu beachten. Insbesondere
ist er verpflichtet, zur Erfüllung des Vereinszweckes,
tatkräftig mitzuwirken.
 
Dem Verein gehören an:
- die ordentlichen Mitglieder
(Mitglieder über 18 Jahre/Erwachsene) >passiv oder aktiv<
- die ausserordentlichen Mitglieder
(Mitglieder unter 18 Jahre/Jugendliche)
 
Aufnahmebedingungen derzeit:
Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren
(Stand 2007/2008)
 
Jährlicher Mitgliedsbeitrag:
 
jährlicher Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder
(Erwachsene) (aktiv oder passiv): 16,00 Euro
 
jährlicher Mitgliedsbeitrag für ausserordentliche Mitglieder
(Jugendliche): 6,00 Euro
 
jährlicher Vereinsanlagenbenutzungsbeitrag für ordentliche Mitglieder
(aktive Erwachsene): 50,00 Euro
 
Bei Aufnahme eines Jugendlichen als Mitglied wird die
passive Mitgliedschaft eines Elternteils vorausgesetzt.
 
Bei neuen Mitgliedern (aktiv), welche mit Pferden
die Vereinsanlagen benutzen wollen,
fällt ein einmaliger Aufnahmebeitrag an.
 
Dies ist im Einzelnen:
 
Erwachsene, welche mit einem eigenen Pferd
die Vereinsanlagen benutzen wollen: 450,00 Euro.
 
Erwachsene, welche mit einem
Pferd eines aktiven Vereinsmitgliedes die Vereinsanlagen
benutzen wollen: 225,00 Euro.
 
Sollten diese Erwachsene später mit einem
eigenen Pferd die Vereinsanlagen benutzen wollen:
nochmals 225,00 Euro.
 
Jugendliche, welche mit einem eigenen Pferd
die Vereinsanlagen benutzen wollen: 225,00 Euro.
 
Jugendliche, welche mit einem Pferd eines
aktiven Vereinsmitgliedes die Vereinsanlagen benutzen
wollen, zahlen keine Aufnahmegebühr.
Der Vorstand/Verwaltungsrat behält sich das Recht vor,
die einmaligen Aufnahmegebühren zu ändern.
 
Erst nach vollständiger Bezahlung des
anfallenden einmaligen Aufnahmebeitrages für Aktive
(siehe oben) beginnt die Mitgliedschaft
mit allen Rechten und Pflichten !
 
Die Eintrittserklärung kann beim 1. Vorsitzenden Martin Mack,
Goethstr. 24, 76297 Stutensee oder beim Schriftführer
Klaus Hettmannsperger, Henhöferstr. 10, 76297 Stutensee,
abgegeben werden.
 
Die Eintrittserklärung wird in der nächsten Vorstandssitzung
dem Verwaltungsrat zur Entscheidung vorgelegt.
Nach Genehmigung durch den Vorstand/Verwaltungsrat erhalten
die neuen aktiven Mitglieder eine Bestätigung
der Aufnahme.
 
Der 1. Vorsitzende kann in Ausnahmefällen eine
vorläufige Benutzung der vereinlichen Anlagen erlauben,
wenn die nächste Vorstandssitzung nicht direkt nach dem Vorlegen
der Entrittserklärung stattfinden kann.
 
Sollten Sie zu den oben aufgeführten Eintrittsbedingungen
noch Fragen haben, können Sie uns gerne persönlich,
telefonisch oder per Email kontaktieren.
 
 
 
 
 
 
Downloads:
 
 
Jugendsatzung (pdf-Datei)
 
 
 
Aufnahmeantrag (pdf-Datei)
Einzugsermächtigung (pdf-Datei)
 
Förderlehrgänge des Reiterringes Hardt 2008 Wichtige Änderung: Förderlehrgänge des Reiterringes Hardt 2008

Bei Aufnahme eines aktiven Reiters

mit eigenem Pferd ist mit dem

Aufnahmeantrag eine Kopie der

Versicherungspolice der Pferde-

haftplichtversicherung vorzulegen.

(Beschlossen vom Verwaltungsrat
am 06.12.2007)
 
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