- Informationen
für den Beitritt
- zum
Reit-, Fahr- und Zuchtverein 1949 Spöck e.V. :
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- Laut
Satzung des Vereins können alle
- Reit-
und Pferdesport liebenden Personen Mitglied
- des
Reit-, Fahr- und Zuchtvereins 1949 Spöck e.V.
werden.
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- Der
Aufnahmeantrag ist in schriftlicher Form
- beim
1. Vorsitzenden (oder Schriftführer)
- zu
beantragen. Der Vorstand bzw. der
- Verwaltungsrat
entscheidet über die Anträge.
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- Mit
der Aufnahme in den Verein verpflichtet
- sich
der Bewerber, die für den Verein
- geltende
Satzung und die Benutzerordnung
- einzuhalten
und zu beachten. Insbesondere
- ist
er verpflichtet, zur Erfüllung des
Vereinszweckes,
- tatkräftig
mitzuwirken.
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- Dem
Verein gehören an:
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die ordentlichen Mitglieder
- (Mitglieder
über 18 Jahre/Erwachsene) >passiv oder
aktiv<
- -
die ausserordentlichen Mitglieder
- (Mitglieder
unter 18 Jahre/Jugendliche)
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- Aufnahmebedingungen
derzeit:
- Mitgliedsbeiträge
und Aufnahmegebühren
- (Stand
2007/2008)
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- Jährlicher
Mitgliedsbeitrag:
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- jährlicher
Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder
- (Erwachsene)
(aktiv oder passiv): 16,00 Euro
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- jährlicher
Mitgliedsbeitrag für ausserordentliche
Mitglieder
- (Jugendliche):
6,00 Euro
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- jährlicher
Vereinsanlagenbenutzungsbeitrag für ordentliche
Mitglieder
- (aktive
Erwachsene): 50,00 Euro
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- Bei
Aufnahme eines Jugendlichen als Mitglied wird die
- passive
Mitgliedschaft eines Elternteils vorausgesetzt.
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- Bei
neuen Mitgliedern (aktiv), welche mit Pferden
- die
Vereinsanlagen benutzen wollen,
- fällt
ein einmaliger
Aufnahmebeitrag an.
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- Dies
ist im Einzelnen:
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- Erwachsene,
welche mit einem eigenen Pferd
- die
Vereinsanlagen benutzen wollen: 450,00
Euro.
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- Erwachsene,
welche mit einem
- Pferd
eines aktiven Vereinsmitgliedes die
Vereinsanlagen
- benutzen
wollen: 225,00 Euro.
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- Sollten
diese Erwachsene später mit
einem
- eigenen
Pferd die Vereinsanlagen benutzen
wollen:
- nochmals
225,00 Euro.
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- Jugendliche,
welche mit einem eigenen Pferd
- die
Vereinsanlagen benutzen wollen: 225,00
Euro.
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- Jugendliche,
welche mit einem Pferd eines
- aktiven
Vereinsmitgliedes die Vereinsanlagen
benutzen
- wollen,
zahlen keine Aufnahmegebühr.
- Der
Vorstand/Verwaltungsrat behält sich das Recht
vor,
- die
einmaligen Aufnahmegebühren zu ändern.
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- Erst
nach vollständiger Bezahlung des
- anfallenden
einmaligen Aufnahmebeitrages für Aktive
- (siehe
oben) beginnt die Mitgliedschaft
- mit
allen Rechten und Pflichten !
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- Die
Eintrittserklärung kann beim 1. Vorsitzenden
Martin Mack,
- Goethstr.
24, 76297 Stutensee oder beim Schriftführer
- Klaus
Hettmannsperger, Henhöferstr. 10, 76297
Stutensee,
- abgegeben
werden.
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- Die
Eintrittserklärung wird in der nächsten
Vorstandssitzung
- dem
Verwaltungsrat zur Entscheidung vorgelegt.
- Nach
Genehmigung durch den Vorstand/Verwaltungsrat
erhalten
- die
neuen aktiven Mitglieder eine Bestätigung
- der
Aufnahme.
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- Der
1. Vorsitzende kann in Ausnahmefällen eine
- vorläufige
Benutzung der vereinlichen Anlagen erlauben,
- wenn
die nächste Vorstandssitzung nicht direkt nach
dem Vorlegen
- der
Entrittserklärung stattfinden kann.
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- Sollten
Sie zu den oben aufgeführten
Eintrittsbedingungen
- noch
Fragen haben, können Sie uns gerne persönlich,
- telefonisch
oder per Email kontaktieren.