Formulare/Anträge/Infos des Vereins
Vereinssatzung
Anlagenordnung
Antrag auf Mitgliedschaft
Jugendsatzung
Informationen für den Beitritt
zum Reit-, Fahr- und Zuchtverein 1949 Spöck e.V. :
Laut Satzung des Vereins können alle Reit- und Pferdesport liebenden Personen Mitglied des Reit-, Fahr- und Zuchtvereins 1949 Spöck e.V. werden.
Der Aufnahmeantrag ist in schriftlicher Form beim 1. Vorsitzenden zu beantragen. Der Vorstand bzw. der Verwaltungsrat entscheidet über die Anträge.
Mit der Aufnahme in den Verein verpflichtet sich der Bewerber, die für den Verein geltende Satzung und die Benutzerordnung einzuhalten und zu beachten. Insbesondere ist er verpflichtet, zur Erfüllung des Vereinszweckes, tatkräftig mitzuwirken.
Aufnahmebedingungen:
Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren:
jährlicher Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder
(Erwachsene) (aktiv oder passiv): 20,00 Euro
jährlicher Mitgliedsbeitrag für ausserordentliche Mitglieder
(Jugendliche): 10,00 Euro
jährlicher Vereinsanlagenbenutzungsbeitrag für ordentliche Mitglieder
(aktive Erwachsene): 50,00 Euro
Bei Aufnahme eines Jugendlichen als Mitglied wird die passive Mitgliedschaft eines Elternteils vorausgesetzt.
Bei neuen Mitgliedern (aktiv), welche mit Pferden die Vereinsanlagen benutzen wollen, fällt ein einmaliger Aufnahmebeitrag an.
Dies ist im Einzelnen:
Erwachsene, welche mit einem eigenen Pferd die Vereinsanlagen benutzen wollen: 450,00 Euro.
Erwachsene, welche mit einem Pferd eines aktiven Vereinsmitgliedes die Vereinsanlagen benutzen wollen: 225,00 Euro.
Sollten diese Erwachsene später mit einem eigenen Pferd die Vereinsanlagen benutzen wollen: nochmals 225,00 Euro.
Jugendliche, welche mit einem eigenen Pferd die Vereinsanlagen benutzen wollen: 225,00 Euro.
Jugendliche, welche mit einem Pferd eines aktiven Vereinsmitgliedes die Vereinsanlagen benutzen wollen, zahlen keine Aufnahmegebühr.
Der Vorstand/Verwaltungsrat behält sich das Recht vor, die einmaligen Aufnahmegebühren zu ändern.
Der Antrag auf Mitgliedschaft kann beim 1. Vorsitzenden, bei der Schriftführerin oder bei einem Verwaltungsratsmitglied abgegeben werden. Hier sollte auch der Nachweis über eine Versicherung für das Pferd beiliegen.
Der Antrag auf Mitgliedschaft wird in der nächsten Vorstandssitzung dem Verwaltungsrat zur Entscheidung vorgelegt.
Nach Genehmigung durch den Vorstand/Verwaltungsrat erhalten die neuen Mitglieder eine Bestätigung der Aufnahme.
Der 1. Vorsitzende kann in Ausnahmefällen eine vorläufige Benutzung der vereinlichen Anlagen erlauben, wenn die nächste Vorstandssitzung nicht direkt nach dem Vorlegen der Entrittserklärung stattfinden kann. Ein Rücktritt vom Aufnahmeantrag ist dann nicht mehr möglich.
Sollten Sie zu den oben aufgeführten Eintrittsbedingungen noch Fragen haben, können Sie uns gerne persönlich, telefonisch oder per Email kontaktieren.
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